
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden
Melita Tuschinskinone
Wärmegesetz: Wärmegesetz 2009 galt vom 1.1.2009 bis 30.4.2011. Wärmegesetz 2011 gilt seit 1.5.2011. Das erste Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wurde am 18.08.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue Wärmegesetz gilt seit dem 1. Mai 2011. Es legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen muss. EnEV-Praxis: EEWärmeG - Fragen und Antworten zum ...
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Das Fachmagazin unabhängiger Energieberater 17 ordnung (EnEV) ist gescheitert und bleibt als dringende Aufgabe für die nächste Le-gislaturperiode. Das Gebäude-Energie-Ge-setz (GEG) sollte alle drei parallelen Regeln – EnEG, EnEV und EEWärmeG – verbinden und den Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude ab 2019 einführen. Für private Neubauten sollte eine künftige

EnEV 2014: Neue Energieeinspar-Verordnung und jede Menge neue Irrtümer / Besitzer, Verwalter, Immobilienmakler, Käufer und Neumieter müssen ab dem 1. Mai 2014 die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) anwenden. Die sechs häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV 2014 klärt Melita Tuschinski vom Experten-Portal www.EnEV-online.de auf. Das Fachmagazin unabhängiger Energieberater 17

ITG Dresden Möglichkeiten zur Erfüllung von EnEV und EEWärmeG 6 3 Anforderungsniveau 3.1 Einführende Bemerkungen In Deutschland müssen Neubauten (zu errichtende Gebäude) die verordnungsrechtlichen (Energieeinsparverordnung - EnEV) und gesetzlichen (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Anforderungen erfüllen. Diese werden im

Für Jedermann: EnEV und EEWärmeG klar und deutlich erklärt ...

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität ... In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind bundesweit Anforderungen an den Energieverbrauch von Neubauten, Gebäudeerweiterungen und -umbauten festgeschrieben. Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besteht zusätzlich die Pflicht, erneuerbare Energien bei der Wärme- und Kälteerzeugung zu nutzen oder Ersatzmaßnahmen bei neu zu errichtenden Gebäuden durchzuführen. …